Corona

Corona und die Wirtschaft – Unternehmen in der Krise

„Wir lassen niemanden zurück, koste es, was es wolle.“

Das hat Sebastian Kurz zu Beginn der Krise zur Wirtschaft gesagt. Er hat in der Nationalratssitzung am 15.3.2020 auch gesagt

„Halten Sie Abstand zu anderen und treffen Sie sich keinesfalls mit Menschen, mit denen Sie nicht zusammenleben!“

Corona
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Das war aber dann nicht wirklich so gemeint, weil verboten war es ja nie, sich privat zu treffen. Das war nur eine blöde, missverständliche Formulierung auf der Parlaments-Homepage.
Später sagte er in der gleichen Rede, in der auch immer wieder erwähnt wurde, dass er, Sebastian Kurz, garantieren würde, dass wir genug zu essen haben werden:

„Das mit 4 Milliarden Euro dotierte Paket baut auf drei Säulen auf. Zum Ersten: Arbeitsplätze sichern durch Sonderbetreuungszeiten, durch Kurzarbeit und andere Maßnahmen; zum Zweiten: die Liquidität in den Unternehmen durch Kreditgarantien, Überbrückungskredite und Steuerstundungen erhalten; und zum Dritten: in Härtefällen helfen, insbesondere bei EPUs und Familienunternehmen.
(…)
Damit sind wir als Republik auch in dieser schwierigen Zeit handlungsfähig und können Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich unterstützen. „

Wir müssen die Kleinen schützen, die Pleiten fressen sich sonst nach oben, hatte jemand von Kogler in Erinnerung.

Ein schönes Bild, weswegen ich die Aussage trotz mangelnder Quelle aufgreifen möchte. Zitierbar ist die Aussage:

„Was heißt es, wenn gesagt wird, Liquidität herstellen, Arbeitsplätze sichern und in Härtefällen helfen? (…) Die Unternehmerinnen und Unternehmer sollen dadurch über die Runden kommen, dass sie die entsprechende Liquidität haben. Das kann man durch die Stundung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen et cetera machen, dadurch, dass man Kredite garantiert, Direktkredite gibt oder eben auch Fondsauszahlungen gewährleistet.

Wir halten das vom Prinzip her für wichtig: Wenn wir dem Einzelnen helfen, helfen wir auch dem Ganzen, weil dadurch die Wirtschaft nicht austrocknet.

Wenn wir den Blutkreislauf der Wirtschaft aufrechterhalten wollen, dann muss das Geld im Wirtschaftskreislauf bleiben, und wenn die Einzelnen jetzt Geld bekommen, dann bleibt es auch insgesamt dort.“

Beide haben also Hilfen versprochen, welche die Liquidität von Unternehmer*innen gewährleisten sollten. Das Epidemie-Gesetz wäre aber etwas altmodisch, deswegen wurden lieber schnell ein paar neue Gesetze aus dem Ärmel geschüttelt.
Beide haben Bilder des Krieges in ihrer Sprache verwendet. Beide haben gezielt Angst geschürt. In der zitierten Rede hat Kogler auch die Kinder, mit dem ihnen typischen Sozialverhalten, explizit als Gefahr für die Risikogruppen benannt.

Gernot Blümel, unser Finanzminister, reiht sich zur Pressemitteilung am 27. März mit folgender Aussage ein:

„Wir haben als Bundesregierung in kürzester Zeit einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft aufgespannt, in Höhe von 38 Milliarden Euro. Wichtig ist, dass das nötige Geld schnell bei den Betroffenen ankommt.“

„Denn wer schnell hilft, hilft doppelt.“

Es wurde aber nicht schnell geholfen.
Der Rettungsschirm war löchriger als Emmentaler.
Nicht nur Sonderfälle wie ich standen der Krise quasi schutzlos ausgeliefert gegenüber, sondern auch ganz normale, langjährig erfolgreiche Unternehmer*innen mussten sich gerade in den ersten Wochen selbst durchschlagen. Sehr eindrucksvoll zu verfolgen beispielsweise in der von Sonja Lauterbach gegründeten Gruppe EPU Österreich – Gemeinsam durch die Krise.
Eingelullt von den großen Versprechen, haben viele in Windeseile Online-Shops eingerichtet und andere kreative Lösungen, wenn nicht gefunden, dann zumindest gesucht, wobei auch hier wieder viele Regularien und andere Hürden die rasche Anpassung erschwerten.

Vielleicht war es sinnvoll, erst vollmundig zu versprechen, um Kooperation der Bürger*innen sicherzustellen. Vielleicht war es moralisch verwerflich.

Meistens liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte.

Eine schöne Zusammenfassung, auch der Opposition, können wir *hier* nachlesen. Da sehen wir auch, wer die Risiken der Aussetzung des Epidemie-Gesetzes angesprochen und ein bisschen für KMU und EPU mitgedacht hat. Aber danach müsste man auch internationale Ketten wie Starbucks mitfinanzieren, war ein Einwand. Weshalb der Antrag abgelehnt wurde, das Epidemie-Gesetz zumindest für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern aufrechtzuerhalten, konnte ich leider nicht herausfinden.

Fakt ist jedenfalls, die groß beworbenen Hilfen griffen vor allem anfangs nicht.

Und es gibt nach wie vor viele Unternehmer*innen, denen trotz positiven Rückmeldungen noch keine Hilfen ausbezahlt worden sind.
Es ist auch egal, wie viele Milliarden zur Verfügung gestellt werden. Wenn bei den gegebenen Fördervoraussetzungen kaum jemand Anspruch hat, bringen sie nichts. Oder wenn andere Instanzen, beispielsweise Banken, sich bei der Ausführung quer stellen.
Inzwischen wurde sehr viel nachgebessert, mehr Leute haben Anspruch, aber es kann keine Rede von unbürokratischer, rascher Hilfe sein. Gerade die, die es am dringendsten brauchen, sind systematisch benachteiligt worden.

Image by Alexandra_Koch from Pixabay
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Buchhaltungs-Exkurs in die Welt der Einnahmen-Ausgaben-Rechner:

Die Einkünfte sind die Einnahmen bzw. der Umsatz abzüglich der Werbungskosten.
Werbungskosten sind betriebliche Ausgaben. Also alles, was nötig ist, um den Beruf ausüben zu können und überwiegend so genutzt wird.
Der Umsatz ist das, was ich von Kunden an Geld bekomme, wenn ich am Markt stehe. Die Standgebühr und Fahrtkosten sind meine Werbungskosten an diesem Tag. Und dann muss ich ja auch die Waren vorfinanzieren, plus kleinere Faktoren wie Telefon, Internet.
Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben ergibt meinen Gewinn, der theoretisch gleichbedeutend mit meinem Lohn als Unternehmerin ist.

Praktisch gesehen ist es so, dass mein privates und betriebliches Vermögen nicht wirklich trennbar sind, weil ich ja meine Investitionen vorrangig mit Eigenkapital bestreite.

Und mein Eigenkapital sollte dann langfristig auch wieder in Form von Einnahmen zurückkommen.
Wenn ich nun privat Geld gespart habe, um mir eine Ausbildung für meine berufliche Tätigkeit zu finanzieren, dann ist das in der Buchhaltung eine große Investition, eine große Ausgabe, der vermutlich noch halbwegs unveränderte Einnahmen gegenüber stehen.

Das führt am Jahresende zu einem Verlust, es ist also kein Unternehmerlohn sichtbar.

Das heißt aber nicht, dass ich in dieser Zeit von Luft gelebt oder, wie ständig unterstellt wurde, schwarz gearbeitet habe.
Es gab Einnahmen, und von denen habe ich einerseits neue Waren, und andererseits Sprit, sowie Essen für mich und die Kinder bezahlt. Ein bisschen Geld muss auch immer in der Kasse bleiben, als Wechselgeld.
So läuft das scheinbar meistens, bei EPU (Ein-Personen-Unternehmen). Ich lange selbst nicht mal gewusst, wie das genau funktioniert. Aber wer Maßnahmen für Hilfen entwirft, der sollte das mit Leuten tun, die diese Dinge wissen. Das ist scheinbar nicht passiert. Besprochen wurde nicht mit EPU und KMU (Klein- und Mittelbetrieben), die insgesamt 99,6 % der heimischen Unternehmen ausmachen (Quelle *hier*). Diese Unternehmen stellen 63% aller durch Unternehmen vergebenen Arbeitsplätze.

Das bedeutet, die Maßnahmen wurden auf etwa 0,4% der Unternehmen zugeschnitten.

Das ist nicht einmal das berühmte 1%!
Wird jetzt ein wenig deutlich, wie absurd diese ganze Farce ist?

Darin ist die Gruppe der EPU enthalten, zu der ich zähle. Wir stellen ca. 60% aller WKO Mitglieder und ca. 320.000 Unternehmen dar. Da die wenigsten von uns Mitarbeiter beschäftigen und sich als EPU „nur“ ihren eigenen Arbeitsplatz geschaffen haben, bedeutet dies auch mindestens 320.000 Arbeitsplätze.

Nicht alle von uns sind überhaupt oder im gleichen Ausmaß betroffen, aber wir sind eine große Gruppe, der man zuhören sollte.

Eine treffende Zusammenfassung der dystopischen Aussicht vieler Unternehmer*innen, verfasst von Birgit Dubovsky, kommentiert von mir:

Prognose: In 14 Punkten zur Zukunft von ca. 50% aller EPU bis Herbst/Winter 2020

1.) Härtefall-Fonds 1 beantragen – maximal 1.000 Euro

Anmerkung: Nur möglich, wenn im Vorjahr ein Gewinn verzeichnet wurde. Das ist auch bei gut laufenden Unternehmen nicht immer der Fall.
Zuerst waren Nebeneinkünfte, Geringfügigkeit Einkommensunter- und Obergrenzen sowie Versicherungsverhältnisse künstliche Hürden, um mögliche Trittbrettfahrer auszusieben. Einiges davon wurde im Laufe der Zeit für beide Instanzen relativiert. Inzwischen dürfen sogar geringfügig selbstständige Pensionisten beanspruchen.
Ich aber nicht, weil ich zwar geringfügig selbstständig bin (die Tätigkeit stellt mein einziges Einkommen dar), aber nicht freiwillig, sondern mitversichert.

2.) Härtefallfonds 2 beantragen – Abwicklung schleppend – Betrag ein Tropfen auf dem heißen Stein, für die wenigsten kommen tatsächlich gesamt 6.000 Euro zur Auszahlung.

Anmerkung: Tatsächlich wurden vor der Einrichtung einer Mindestförderhöhe von 500€ Beträge wie 9,50€ als Krisenhilfe ausbezahlt. Danach wurde nach massivem Druck erhöht auf 500. Nach zahlreichen Beschwerden, dass wir nichteinmal die Mindestsicherung wert sind, wurde noch der „Come-Back-Bonus“ nachgeschoben. Wer Anspruch hatte, bekam also mindestens 1.000€ zugesprochen.
Ursprünglich für jeweils drei Monate, dann konnte man sich aussuchen, welche der drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten, und aktuell gelten nun schon heiße sechs förderbare Monate, die man in einem Zeitraum von neun Monaten selbst wählen kann.

3.) Firmen- und private Fixkosten steigen und steigen.

Anmerkung: Stundungen bedeuten, dass die Zahlung aufgeschoben wird. Sie muss also trotzdem geleistet werden. Trotz der Umsatzausfälle, die nicht aufzuholen sind. Wovon sollen diese Zahlungen geleistet werden, wenn auch erst später?

4.) Staatsbesicherten Kredit auf imaginären Umsatz aufnehmen, das bedeutet..

Anmerkung: Sofern die Banken den Kredit gewähren, und man unter die Voraussetzungen für den staatsbesicherten Kredit fällt. Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nämlich nicht mitspielen. Meines Wissens nach auch nicht, wenn sie durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind. Kalkül?

5.) ..Banken betrügen in dem man angibt, man könne das in absehbarer Zeit zurückzahlen = Straftat, nämlich vorgaukeln falscher Tatsachen.

6.) Nach spätestens 120 Tagen Insolvenz anmelden.

7.) Eröffnen des Privatkonkurses – EPU (sofern keine GmbH) haften mit allem, was sie haben, sowohl privat, als auch Firmeneigentum.

8.) Mindestsicherung beantragen.

9.) Abgewiesen werden, man hat ja noch zu viel Eigentum, wie Auto, Eigentumswohnung, Motorrad o.ä.

10.) Alles verkaufen, was man hat. Erst, wenn das gesamte private Vermögen auf um die 5.000 Euro ist, hat man Anspruch.

Anmerkung: Außer, das Auto ist wirklich wichtig um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und außer man wohnt in der Immobilie, die man besitzt hauptwohnsitzlich.
Zu berücksichtigen: Für die Dauer, bis zB Grundstücke veräußert und liquidiert sind, besteht weiterhin kein Anspruch. Hier kann nur kurzfristig die Hilfe in besonderen Lebenslagen angesucht werden.

11.) ACHTUNG – hier ist ein Offenbarungseid nötig. Außerdem müssen auch direkte Familienangehörige ihre Einkommensverhältnisse offen legen, da hier regressiert werden kann.

Anmerkung: Bedeutet, dass es auch auf die Gunst der Familienangehörigen und unterhaltspflichtigen (Ex-)Partner ankommt, ob überhaupt, und wenn ja wie schnell angesucht werden kann. Wenn ein Angehörige*r zu viel verdient oder zu viel Vermögen besitzt, müssen diese zuerst Unterhalt leisten. Wie wirkt sich das wohl auf die persönlichen Verhältnisse aus?

12.) Parallel dazu beim AMS als Arbeitssuchend melden, als Voraussetzung für die Mindestsicherung. AMS Unterstützung (Arbeitslosengeld) gibt es nicht für die,  die schon lange selbstständig sind.

Anmerkung: Das bedeutet, dass der AMS langfristig auch versuchen wird, mit immer gleichen, oft recht sinn-, kompetenz-, und freudentleerten Kursen zu beglücken, die besucht werden müssen, um den Anspruch auf Bezüge nicht zu verlieren. In dieser Zeit kann nicht am Wiederaufbau einer Selbstständigkeit gearbeitet werden.

13.) Zur Kenntnis nehmen, dass vorrangig die Personen vermittelt werden, die Anspruch auf Unterstützung durch das AMS haben.

14.) Zur Kenntnis nehmen, dass bei der Fixkostenrückerstattung Mitte 2021 auf Basis der Steuererklärung 2020 die Gelder an die Banken gehen um den unter Punkt 4.) aufgeführten Kredit zu bedienen.
Weiters zur Kenntnis nehmen, dass alles was dann eventuell noch übrig ist, auf die Mindestsicherung angerechnet wird und diese damit reduziert / gestrichen wird.

Anmerkung: Der Fixkostenzuschuss wurde nach massivem Druck auf die Regierung vorgezogen. 

Was ich zur Kenntnis nehme: Der Berufsstand der Politiker*innen wird ihrem Ruf gerecht.

Wir wurden übrigens gebeten, die Regierung an ihren Taten zu messen. Dieser Bitte sollten wir nachkommen.

Quelle: Netzfund
Quelle: Netzfund

Allein der erste Corona-Monat hat die wirtschaftliche Landschaft schon mitgenommen, wie in der Insolvenzstatistik des AKV berichtet wird.

„Ähnlich wie die Wirtschaftskrise 2008 wird auch diese Krise erst mehrere Monate zeitverzögert ihren Niederschlag in der Insolvenzstatistik finden. Die Finanzkrise 2008 führte im Jahr 2009 zu einem Anstieg der eröffneten Insolvenzen (Privat- und Firmeninsolvenzen) um 8,6 % auf 12.779 Verfahren. Nachdem nun die Realwirtschaft unmittelbar betroffen ist, befürchten wir spätestens ab Frühherbst 2020 einen über der damaligen Finanzkrise liegenden Anstieg von Insolvenzen.“

Freunden wir uns besser jetzt schon an, mit dem, was da wohl auf uns zukommen mag.

Und wirbeln wir weiter, damit man uns nicht ignorieren oder gar behaupten kann, dass niemand sich beschwert.
Die Behörden freuen sich auf eure Mails und Anrufe!
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 Hier noch eine Playlist an künstlerischen Interpretationen der Geschehnisse zur Auflockerung:
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Hier schreibt Mira. Hauptberuflich Lebenskünstlerin mit Fokus auf Heilkunde, Mutterschaft und die Entfaltungsprojekte.

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